Unterstützung für die Ukraine-Hilfe und in Not geratene Familien
Im Frühjahr 2022 haben begonnen, die in Mönkeberg und Umland ankommenden ukrainischen Flüchtlinge mit allem zu unterstützen, was sie brauchen. Wir haben Sammellager für Spenden eingerichtet und mitgeholfen, Transporte mit Hilfsgütern in die Ukraine zu organisieren.
Wir hatten das große Glück, für einen befristeten Zeitraum den Dachboden eines Hauses im Fliederbusch als Stöber- und Kleiderkammer, unser „StöberKabuff“, sowie Lagerfläche für die vielen Sachspenden und Güter nutzen zu dürfen. Dafür sind wir unendlich dankbar! Das „StöberKabuff“ hat leider Ostern 2024 seine Pforten schließen müssen.
Leider ist es uns bisher nicht geglückt, neue Räume zu finden. Daher wenden wir uns an SIE mit der herzlichen Bitte, uns bei der Suche für eine Heimstatt zu unterstützen. Wir freuen uns über ein bis zwei Räume, in denen wir Regale und Kleiderständer unterbringen sowie ankommende Sachspenden lagern können. Platz für Tisch und Stühle, um gemütlich beieinander sein zu können, wäre wünschenswert.
Interessenten können sich jederzeit an die Leiterin des „StöberKabuff“, Martina Lorentsen-Truskowski, wenden: Mail stoeberkabuff@moenkeberg-ist.net, Telefon: 0151 25296257. DANKE!
Allgemeine Antrags- und Fördervoraussetzungen
Personen geraten ohne eigenes Verschulen in ausweglose finanzielle Situationen. Staatliche Stellen sind oft zu einer schnellen, unbürokratischen Linderung der schlimmsten Folgen nicht in der Lage. Aus diesem Grund hat der Verein „För Mönkeberg e. V.“ den Fond „FÖRdeHilfswerk“ ins Leben gerufen.
Wer kann Hilfe beantragen?
Förderungswürdig sind insbesondere Familien und allein Erziehende mit einem und mehr Kindern, geflüchtete Familien aus Kriegs- und Krisengebieten sowie alleinstehende Senioren*innen.
Was sind Fördervoraussetzungen?
Hilfe erhalten Personen, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen wirtschaftlichen Notsituation befinden – hervorgerufen durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit, Unfall, schwere Krankheiten, Flucht und Vertreibung aus Kriegs- und Krisengebieten.
Ausführliche Informationen sind der Richtlinie, die am 13.05.2022 durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, zu entnehmen.