Gemäß § 5 unserer Satzung sind Mitglieder des Vereins
- ordentliche Mitglieder und
- Fördermitglieder.
Mitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie beitrittsfähige Personenvereinigungen sein, die bereit sind, den Satzungszweck zu fördern. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Fördermitglieder zahlen einen Fördermitgliedsbeitrag, werden regelmäßig über die Vereinstätigkeit informiert und haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sind jedoch nicht stimm- und wahlberechtigt.
Laut unserer § 1 unserer Beitragsordnung beträgt der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt für
- Ordentliche Mitglieder (erstes Familienmitglied) 48,00 €
- Ordentliche Mitglieder (jedes weitere Familienmitglied) 12,00 €
- Fördermitglieder (Mindestbeitrag) 10,00 €