Unterstützung für die Ukraine-Hilfe und in Not geratene Familien

Im Frühjahr 2022 haben begonnen, die in Mönkeberg und Umland ankommenden ukrainischen Flüchtlinge mit allem zu unterstützen, was sie brauchen. Wir haben Sammellager für Spenden eingerichtet und mitgeholfen, Transporte mit Hilfsgütern in die Ukraine zu organisieren.
Wir hatten das große Glück, für einen befristeten Zeitraum den Dachboden eines Hauses im Fliederbusch als Stöber- und Kleiderkammer, unser „StöberKabuff“, sowie Lagerfläche für die vielen Sachspenden und Güter nutzen zu dürfen.

Hierbei werden und wurden wir großartig unterstützt von Deutschen Fernsehlotterie – Deutsches Hilfswerk und Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Nachdem wir zu Ostern 2024 unseren alten Standort am Fliederbusch schließen mussten, konnten wir zunächst eine leerstehende Garage der Gemeinde zur Zwischenlagerung nutzen. Im November wir die erfreuliche Nachricht erhalten, dass uns zwei Kellerräume im Gemeindehaus zur Verfügung gestellt werden.
Viele kleine und große Helfer*innen waren am Jahresende zur Stelle und haben beim Umzug mit angepackt. Wir haben nicht nur die Garage ausgeräumt, sondern auch vier massive Schränke von der Mönkeberger Bürgergilde bekommen, in denen wir viele Utensilien unterbringen können.
Das StöberKabuff hat wieder eine Zukunft, es kann weitergehen! Wann und wie es weitergeht, dass wir Bedürftigen mit dem Nötigsten (Kleidung, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände etc.) helfen können, werden wir demnächst bekanntgeben.

Allgemeine Antrags- und Fördervoraussetzungen
Personen geraten ohne eigenes Verschulen in ausweglose finanzielle Situationen. Staatliche Stellen sind oft zu einer schnellen, unbürokratischen Linderung der schlimmsten Folgen nicht in der Lage. Aus diesem Grund hat der Verein „För Mönkeberg e. V.“ den Fond „FÖRdeHilfswerk“ ins Leben gerufen.
Wer kann Hilfe beantragen?
Förderungswürdig sind insbesondere Familien und allein Erziehende mit einem und mehr Kindern, geflüchtete Familien aus Kriegs- und Krisengebieten sowie alleinstehende Senioren*innen.
Was sind Fördervoraussetzungen?
Hilfe erhalten Personen, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen wirtschaftlichen Notsituation befinden – hervorgerufen durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit, Unfall, schwere Krankheiten, Flucht und Vertreibung aus Kriegs- und Krisengebieten.
Ausführliche Informationen sind der Richtlinie, die am 13.05.2022 durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, zu entnehmen.